Herzlich Willkommen

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es – wie auch in Frankreich und Belgien – eine besondere Rechtsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (vgl. §§ 162-174 BRAO). Als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof vertreten wir Sie in allen Revisions-, Nichtzulassungsbeschwerde- und Rechtsbeschwerdesachen in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof. Weil unsere Tätigkeit alle Gebiete des Zivilrechts umfasst, haben wir eine wichtige Funktion bei der Sicherung der Einheit des Rechts und der Rechtsordnung in Deutschland. Wir können Sie auch vor den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht sowie vor internationalen oder gemeinsamen zwischenstaatlichen Gerichten vertreten, nicht aber vor den Instanzgerichten (§ 172 Abs. 1 BRAO). Die beim Bundesgerichtshof zugelassen Rechtsanwälte können sich nur mit einem (nicht mit mehreren) beim Bundesgerichtshof zugelassen Rechtsanwalt assoziieren (§ 172a BRAO). Alle Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof.

   
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